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Antrag auf Änderung § 172 I Nr. 2a AO,Nichtabgabe Steuererklärungen,Klagefrist

Eine nicht eingereichte Steuererklärung (Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer) wurde durch einen nicht begründeten Einspruch offengehalten.Dieser Einspruch wurde nun abgelehnt. Derzeit ist die Klagefrist noch nicht abgelaufen.Kann durch Einreichung der Steuererklärungen innerhalb der Klagefrist und einem Antrag nach § 172 AO eine Änderung des Schätzbescheides erwirkt werden, ohne dass eine Klage eingereicht werden muss?
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