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§ 164 AO,Aufhebung

Am 4. Februar 2019 wurde die Einkommensteuererklärung 2017 abgegeben. Daraus resultierte der Einkommensteuerbescheid mit Datum vom 22. Februar 2019. Die in der Steuererklärung berücksichtigten Einkünfte wurden in diesem nicht angesetzt. Der Bescheid erging nach § 164 AO. Mit Bescheid vom 6. Mai 2019 wurde dieser Bescheid nach § 164 Abs. 2 AO aufgehoben.Am 16. Mai 2019 erließ das Finanzamt für dasselbe Jahr einen neuen Bescheid, dieses Mal unter Berücksichtigung der in der Einkommensteuererklärung erfassten Angaben.Ist der am 16. Mai 2019 ergangene Bescheid verfahrensrechtlich zulässig?
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