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Verfahrensrecht,Gesonderte Feststellung,Zuständigkeit des Finanzamtes

Einer meiner Mandanten betreibt seine selbständige Tätigkeit (unstrittig nicht gewerbesteuerpflichtig) in Frankfurt a.M. (Hessen). Dort beschäftigt er auch drei Mitarbeiter.Nun meine Frage:Seine ESt muss unstrittig beim Wohnsitz-FA abgegeben werden. Muss die EÜR nach Frankfurt geschickt werden (Feststellung der Einkünfte) und meldet Frankfurt am Main dann nach Aschaffenburg?
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