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Nießbrauch,Einkünftezurechnung,180 AO

Eheleute besaßen mehrere vermietete Immobilien, die sie in eine mit ihren beiden Kindern neu gegründete GbR eingebracht haben. In diesem Zuge haben sie sich lebenslängliche Nießbrauchsrechte an sämtlichen Grundstücken vorbehalten. Dadurch sind ihnen die Einkunftsquellen wie bisher zuzurechnen. Das FA fordert nunmehr die GbR zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung der Einkünfte auf. Unseres Erachtens besteht keine Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung, da der GbR keine Einkunftsquellen (Besteuerungsgrundlagen) zuzurechnen sind und somit die Voraussetzung des § 180 Abs. 1 Nr. 2a AO nicht erfüllt sind.Wie lautet Ihre Stellungnahme?
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