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§ 183 AO,Bekanntgabe Prüfungsbericht

Bei meiner Mandantin, einer KG, wurde eine Betriebsprüfung durchgeführt. Sie wurde einvernehmlich abgeschlossen. Die beiden Teilhaber               (Komplementär 90 v.H. und der Kommanditist 10 v.H.) haben derzeit Streitigkeiten. Die Finanzverwaltung möchte den Bericht an beide bekanntgeben; der Komplementär und Mehrheitsgesellschafter beantragt, den Bericht nur ihm bekanntzugeben. Ich bin mir unschlüssig, ob ich das Finanzamt auffordern kann, den Bericht nur dem Komplementär und Hauptbeteiligten bekanntzugeben.
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