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Fahrtenbuch,Abkürzung,Änderungen

Der Mandant führt zeitnah ein Fahrtenbuch für den betrieblichen Pkw. Im Nachhinein wird festgestellt, dass darin viele Abkürzungen eingetragen wurden, ohne dass diese vollständig im Fahrtenbuch erläutert sind. Ist es unbedenklich, wenn der Mandant die fehlenden Erläuterungen der Abkürzungen nun nachträglich ins Fahrtenbuch einträgt?
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