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Außenprüfung,Prüfungsanordnung,Korrekturvorschriften

Meine Mandantin erzielt Einkünfte aus V + V. Für die Jahre 2014–2016 wurde ordnungsgemäß eine Betriebsprüfung angeordnet und auch durchgeführt. Nun möchte die Prüferin die Prüfung auf 2013 erweitern. Sie erließ eine Anordnung für 2013 für Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer.1. Gewerbesteuer geht ins Leere, da meine Mandantin keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb hat.2. Die Umsatzsteuer ist bereits im Jahr 2018 verjährt. Eine Änderung dürfte nicht möglich sein.3. Der Einkommensteuerbescheid 2013 ist bestandkräftig. Die Festsetzungsverjährung läuft im Jahr 2019 ab. Da ich keine neue Tatsachen erkennen kann, dürfte die Berichtigung des Bescheids nicht mehr möglich sein.Meine Frage: Liege ich in meiner Beurteilung richtig?
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