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Steuerhinterziehung,§ 14c UStG

Mandant hat im August 2012 insgesamt vier Rechnungen mit unberechtigt ausgewiesener USt von insgesamt 532,00 EUR an vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen für Textkonzeptionen gestellt. Ertragsteuern fallen wegen fehlender weiterer Einkünfte nicht an, Steuererklärungen wurden nie abgegeben.Handelt es sich um leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung, und ist die Tat demnach verjährt oder nicht?
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