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Sportverein-Gymnastikkurse,Zweckbetrieb,wirtsch. Geschäftsbetrieb,§ 67a AO

Unser Sportverein bietet gemeinsam mit der VHS Gymnastik-Kurse an (Kooperation).Vereinsmitglieder zahlen die Hälfte des üblichen Preises für einen Kurs.Die Halle und der Übungsleiter werden vom Verein gestellt.Die Einnahmen der Mitglieder haben wir als Einnahmen aus Kursen (umsatzsteuerfrei, § 4 Nr. 22 UStG) erfasst. Von der VHS wird eine Miete für die Halle verlangt (wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb).Ist diese Handhabung korrekt?Müssten nicht die anteiligen Kosten für den Übungsleiter aus dem ideellen Bereich in den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb umgebucht und weiterberechnet werden?
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