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Zusammenveranlagung,Gesamtrechtsnachfolge,Guthaben

Unsere Mandantin wurde im Jahr 2018 Witwe. Das Erbe wurde ausgeschlagen. Im Jahr 2016 kommt es beim Ehegatten zu einer Nachzahlung und bei der Ehefrau zu einer Erstattung bei der getrennten Veranlagung. Im Jahr 2018 kommt es bei der gemeinsamen Veranlagung zu einem Erstattungsguthaben der Eheleute, während die Einzelveranlagung bei der Ehefrau zu einer Nachzahlung führt und der Ehegatte (Verstorbene) zu einer kleinen Erstattung.Wenn wir nun im Jahr 2018 die gemeinsame Veranlagung beantragen, wird dann der Anteil der gezahlten Lohnsteuer durch den Verstorbenen mit der Steuerschuld aus dem Jahr 2016 verrechnet? Oder ist die Steuer 2016 nicht durch unsere Mandantin zu bezahlen, weil sie das Erbe ausgeschlagen hat.
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