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Benefizveranstaltung,Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,§ 14 AO

SachverhaltUnser Mandant, ein als gemeinnützig anerkannter Fußballverein, ist in verschiedenen Sparten (z.B. Jugendsport, Erwachsenensport) organisiert. Speziell für den Bereich Jugend wurde ein eigenes Konto eröffnet. Hierauf sollen zukünftig die jugendbezogenen Transaktionen umgeleitet werden. Aktuell ist dies jedoch noch nicht der Fall.Durch den Verein wurde eine kabarettistische Benefizveranstaltung zu Gunsten der Jugendarbeit organisiert. In den entsprechenden Werbeanzeigen wurde explizit auf die Jugendarbeit verwiesen. Für die Ausrichtung der Veranstaltung wurden Räumlichkeiten angemietet und Künstler engagiert. Die Einnahmen hieraus sind vorerst auf ein Sammelkonto des Vereins geflossen und wurden vornehmlich zur Abdeckung der laufenden Jugendkosten verwendet. Der verbleibende Überschuss wird dann für Investitionen im Jugendbereich verwendet. Diese Investitionen werden jeweils dokumentiert.Fragestellung1. Welchem steuerlichen Bereich sind die Einnahmen aus der Benefizveranstaltung zuzurechnen?2. Ist eine Verwendung der Einnahmen aus der Benefizveranstaltung zur Deckung der laufenden Kosten schädlich?3. Ist ggf. eine Aufteilung der Zuordnung der Einnahmen vorzunehmen?
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