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Werbung,Selbstlosigkeit

Unsere Mandantin ist eine gemeinnützige GmbH, die für Schulen den offenen Ganztag organisiert und durchführt. Zur weiteren Auslastung des Unternehmens möchte unsere Mandantin weitere Schulen gewinnen – hierzu hat sie sich diverse Werbemaßnahmen überlegt. Dies sind u.a. Postwurfsendungen, Zeitungsanzeigen sowie Trikotwerbung bei einer Sportmannschaft.Partner dieser Sportmannschaft ist eine nicht gemeinnützige Spielbetriebs GmbH – diese stellt die Rechnung für die Trikotwerbung aus. Es stellt sich die Frage: Kann eine gemeinnützige GmbH als Trikotwerbepartner Aufwendungen für eine Trikotwerbepartnerschaft i.H.v. ca. € 30.000 pro Jahr aufwenden, ohne die Gemeinnützigkeit zu gefährden?
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