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Schätzung,AO,BP

Meine Frage bezieht sich auf eine Betriebsprüfung, wobei die Prüferin eine Schätzung vornehmen möchte. Sie zieht hierbei die Richtsatzsammlung zu Hilfe. Der Rohgewinnaufschlag auf den Wareneinsatz für Pizzerien beträgt 203–270–400. Sie erachtet den Rohgewinnaufschlag von mind. 350 % als angemessen und realistisch (jedoch ohne Begründung). Dieser Wert wird auf den Wareneinsatz aufgeschlagen.Diese Berechnung führt m.E. zu einem Ergebnis, das unmöglich von meinem Mandanten erwirtschaftet werden kann.Wie kann ich gegen diese Schätzung vorgehen, bzw. ist eine Schätzung in dieser Form zulässig?
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