- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2022
- 2021
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- 2019
- Archiv
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
- Steuersatz bei Schätzungen
- Abgabe ESt
- Abhilfe Einspruch
- Ablehnung ADV-Antrag
- Ablehnung Antrag auf Änderung
- Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO
- Anforderung eines Ergänzungsbescheids
- Anforderungen an die elektronische Archivierung
- Angemessenheit einer Vergütung an Vorstandsmitglied eines Vereins
- Antrag auf Änderung eines Bescheides nach FG-Entscheidung
- Arbeitslosenversicherung
- Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung
- Aufrechnungen/Erstattungen
- Bedarfsbewertung / Abgabenordnung
- Bekanntgabe
- Bekanntgabe von einem Prüfungsbericht
- Berichtigung eines Steuerbescheides nach § 129 AO
- Betrieb in Frankfurt (Hessen) - Wohnsitz in Aschaffenburg (Bayern)
- Betriebsaufgabe zum Ende eines Kalenderjahres, Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Folgejahr
- Betriebsprüfung
- Betriebsprüfung - Antrag auf Verschiebung
- Betriebsprüfung Besprechung mit Sachgebietsleiter
- Betriebsprüfung Beweismittelanforderung
- Betriebsprüfung einer GmbH u. Co. KG
- Betriebsprüfung – Schätzung
- Bilanzkorrektur
- Einmalzahlung als Entnahme
- Einnahmen Verlosung bei Vereinen
- Einspruch/Zustellungsvollmacht
- Elektronische StE und § 173 AO
- Erhöhter Vertrauensschutz nach Betriebsprüfung
- Erlass eines Steuerbescheides nach vorheriger Aufhebung
- Erweiterung einer Prüfung auf das Jahr 2013
- Fahrtenbuch
- Falscher Erbschaftsteuerbescheid an falschen Adressaten
- Festsetzungsfrist Grundlagenbescheid
- Festsetzungsverjährung bei eingestelltem Steuerstrafverfahren
- Festsetzungsverjährung bei Grundlagenbescheiden
- Festsetzungsverjährung, Feststellungsverjährung
- Feststellung Sonderbetriebsvermögen neue Tatsache nach § 173 AO
- Feststellungserklärung für einen Familienpool (GbR)
- Frage: gemeinnütziger Verein Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
- Freie Rücklage in gemeinnützigem Verein
- GbR
- Geänderter Einkommensteuerbescheid 2015
- Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen
- Grundlagenbescheid
- Haftungsbescheid
- Haftungsschuld
- Kapitalertragsteueranmeldung
- Kassenbuchführung
- Kassenführung Taxiunternehmen
- Klagebegründung
- Kleine Geschenke des Vereins an Spender
- Leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung
- Lohnsteuer-Prüfung
- Mitteilungspflichten
- Nacherklärung von Kapitaleinkünften
- Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen § 173 AO
- Nachträgliche Anrechnung Kapitalertragsteuer
- Neue Tatsache
- Neue Tatsache gem. § 173 AO
- Pfändung, §§ 309 ff. und § 75 AO
- Prüfungsanordnung
- Realsplitting
- Rechtsbehelfsverfahren
- Reicht Mahnung für Vollstreckungsvoraussetzungen?
- Rücknahme Einspruch
- rückwirkende Änderung bei Bestandskraft
- Schätzungsbescheid bereits rechtskräftig
- Spende eines Anlagevermögens für Verein
- Splittingtarif bei Alleinstehenden
- Steuererstattung bei Zusammenveranlagung und laufenden Insolvenzverfahren eines Ehegatten
- Steuerhinterziehung nach § 370 AO und Berichtigung nach § 177 AO
- Steuerpflicht bei Wohnsitz im Elsass
- Steuerpflicht von nicht gemeinnützigen Vereinen
- Steuerstrafverfahren
- Stiefsohn als Angehöriger
- Säumniszuschläge
- u.a. § 129 AO / Bilanzkorrektur - fehlerhate Überleitungsrechnung
- Umsatzsteuerjahreserklärung bei steuerfreien Umsätzen
- Umsatzsteuerliche Organschaft - neue Rechtsprechung - gemeinsamer Antrag
- Unrechtmäßige Pfändung als Amtspflichtverletzung
- Veranlagung bei Tod des Ehegatten und Erbverzicht
- Veranlagungsform
- Verbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer
- Verein
- Verein
- Verein Auslagenersatz
- Vereinsbesteuerung
- Verjährung bei Selbstanzeige
- Verjährungseintritt bei Vorläufigkeit
- Verrechnung durch das Finanzamt
- Verspätungszuschläge
- Verwendung Einnahmen aus Benefizveranstaltung
- Veräußerungsgewinn/rückwirkendes Ereignis
- Wechsel der Einkunftsart
- Wechselwirkung Besteuerungsverfahren vs. Erhebungsverfahren
- Wegfall von Verlustvorträgen nach Festfestungsverjährung
- Werbemaßnahmen einer gGmbH
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wirksame Selbstanzeige
- Zahlungsverjährung
- Zinsberechnung
- Zinslaufbeginn bei Nebenerwerbslandwirt
- Zurechnung eines Bescheids über den Grundbesitzwert
- Zuwendungen an Vereinsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins
- Zwei Betriebsstätten bei selbstständiger Tätigkeit
- § 129 AO
- § 129 AO
- § 129 AO - Übernahmefehler
- § 164 AO/Betriebsprüfung
- § 174 AO
- § 233 a Abs. 1 AO
- § 370 AO
- Änderung bestandskräftiger Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Außenprüfung
- Änderung Bilanzansatz nach Betriebsprüfung
- Änderung der Kapitalkontenentwicklung im Steuerbescheid einer GmbH & Co.KG
- Änderung eines endgültigen Steuerbescheides
- Änderung Einkommensteuerbescheid 2016
- Änderung gesonderte Feststellung gem. § 10b EStG nach § 129 AO
- Änderung Grundsteuerbescheid
- Änderung nach § 129 AO
- Änderung nach § 172 AO
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO
- Änderungen von Steuerbescheiden
- Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung
- Änderungsvorschriften Abgabenordnung
- Änderungsvorschriften AO
Betriebsaufgabe zum Ende eines Kalenderjahres, Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen im FolgejahrEine Mandantin stellte ihre selbständige Tätigkeit zum 31.12.2016 ein.Nachdem für Leistungen des Jahres 2016 die Rechnungen erst im Jahr 2017 bezahlt wurden, hatte die Mandantin noch im ersten Quartal 2017 eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgegeben, in der diese Erlöse erfasst wurden.Die Steuererklärungen 2016 wurden dann Mitte des Jahres 2017 abgegeben. Die Betriebsaufgabe wurde darin erklärt. Sämtliche Erlöse und Aufwendungen wurden im Rahmen von Überleitungs- und Betriebsaufgabengewinnermitllungsrechnungen erfasst.Das Finanzamt besteht nun auf der Abgabe einer Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2017.Zur Begründung wird angeführt, dass durch die Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung für das erste Quartal 2017 nun auch eine Jahressteuererklärung abgegeben werden muss; dies, obwohl das Finanzamt geprüft hat, dass die Daten, der Umsatzsteuer-Voranmeldung 2017 bereits in der Steuererklärung für das Jahr 2016 enthalten waren. Muss tatsächlich eine Umsatzsteuererklärung 2017 abgegeben werden?Wenn Sie dies bejahen, muss dann beziehungsweise kann dann die Veranlagung des Jahres 2016 noch mal geändert werden? Die Mandantin müsste dann die zu viel bezahlten Steuern zurückerhalten.Wenn eine Umsatzsteuererklärung abgegeben werden muss, muss dann auch eine Einkommensteuererklärung in korrigierter Form abgegeben werden?Wie muss bei Betriebsaufgabesachverhalten im Allgemeinen verfahren werden?Wie ist der Fall, wenn der Mandant erst Mitte des Folgejahres mitteilt, dass er den Betrieb zum Ende des vergangenen Jahres einstellen möchte? Die Frist für die Abgabe der Umsatzteuer-Voranmeldung für das erste Quartal oder die ersten Monate war dann ja bereits abgelaufen.

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