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getrennte Veranlagung,§ 26 EStG,§ 42 AO

Die Eheleute wurden für 2009 zusammen veranlagt. Das steuerpflichtige Einkommen besteht ausschließlich aus Einkünften einer gemeinsamen GbR, die im Jahr 2010 aufgelöst wurde. Der ESt-Bescheid 2009 steht nicht unter Vorbehalt der Nachprüfung und wurde auch nicht mit Einspruch angefochten. Im Rahmen einer Einspruchsentscheidung, die GbR betreffend, wurden im Jahr 2019 die Einkünfte der GbR geändert. Die Einkünfte des Ehemanns sind auf Grund § 3a EStG als Sanierungsgewinn steuerfrei. Die Einkünfte der Ehefrau fallen nicht unter diese Regelung.Es wird angestrebt, sobald der geänderte ESt-Bescheid für 2009 erlassen wird, die getrennte Veranlagung zu wählen, da die Ehefrau vermögenslos ist.Ist das möglich? Greift hier ggf. § 42 AO?
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