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Grundstück,Sonderbetriebsvermögen,§ 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

Die Ehegatten Herr KR und Frau SR werden in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils zusammenveranlagt. KR und SR betreiben eine Handels-GbR.KR ist mit 40% beteiligt und SR mit 60%. Die Büroräume der GbR stehen im Eigentum von Frau SR.SR vermietet diese Räume an diese GbR. Seit Beginn der Vermietung der Räume (durch SR an die GbR im Jahr 2012) wurden diese als Einkünfte nach § 21 EStG erklärt.Dies wurde durch das Finanzamt entsprechend veranlagt. Die Einkommensteuerbescheide 2012 bis 2014 sind bestandskräftig. Die Einkommensteuererklärung und die Gewinnermittlung der GbR werden durch dasselbe Finanzamt veranlagt.Durch die Feststellung bei einer Außenprüfung im Frühjahr 2017 wird nunmehr durch den Prüfer, Sonderbetriebsvermögen seit 2012 bis 2014 für Frau SR festgestellt und die Einkünfte sind von § 21 zu § 15 EStG zu qualifizieren.Die Räumlichkeiten von Frau SR werden in einer Sonderbilanz erfasst. Liegen für das Finanzamt tatsächlich für 2012 bis 2014 neue Tatsachen vor? Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
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