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Bekanntgabe,fehlerhafte Bekanntgabe,§ 122 AO

Der kinderlose A setzt seinen Lebensgefährten B zum nach §§ 2133 bis 2138 BGB befreiten Vorerben ein. Als Nacherbe wird C bestimmt, der mit einem Vermächtnis an die D beschwert wird. A stirbt und das Finanzamt (FA) erlässt einen Erbschaftsteuerbescheid an D, in dem das Vermächtnis als Bereicherung angesetzt wird, welches Erbschaftsteuer auslöst. Zugestellt wird der Erbschaftsteuerbescheid des FA dem Steuerberater S des B. Mit sämtlichen Personen hat die D bisher nichts zu tun. Ihr wird der Bescheid nach Bestandskraft durch S zugesandt mit dem Hinweis, dass S gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hätte. Weder hat die D das Vermächtnis bislang erhalten (es stünde ihr auch noch nicht zu) noch hat die D irgendjemanden bevollmächtigt, für sie Einspruch einzulegen. Warum das FA den Bescheid an S zugestellt hat, ist ebenfalls unklar. Wie ist zu verfahren?
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