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Aufrechnung,Guthaben

A ist Gesellschafter der A-GmbH. A hat versehentlich die Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung (1/11) zweimal an das Finanzamt bezahlt. Das Finanzamt hat daraufhin die zweite Zahlung mit anderen Steuerschulden der A-GmbH verrechnet.Fragen: 1. Ist die Verrechnung zulässig?2. Kann A für die Zukunft verlangen, dass Steuerguthaben nicht aufgerechnet, sondern ausbezahlt werden?Die GmbH hat keine alten Steuerschulden, es erfolgt nur häufig eine Verrechnung, wenn aktuelle Steuerverbindlichkeiten z.B. aus der Umsatzsteuer vorliegen.
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