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Realsplittung,§ 22 Nr. 1a EStG,§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO

Die Steuerpflichtige erklärte für 2017 wie die Jahre zuvor Unterhaltsleistungen i.H.v. 13.805 € als sonstige Einkünfte. Der Bescheid ist bestandskräftig. Nun stellt sich heraus, dass ihr getrennt lebender Mann in seiner ESt-Erklärung 2017 nur 2.900 € alls Sonderausgaben angesetzt hat. Ist ihr Steuerbescheid noch zu korrigieren?
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