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Crowdfunding Verein,Zuwendung,Gegenleistung,§ 10b EStG

Mein Mandant ist ein gemeinnütziger Verein. Zur Finanzierung von Projekten wird Crowdfunding eingeführt. Es wird online gestellt und jeder kann spenden. Ab einem bestimmten Betrag möchte der Verein dem Spender als Dankeschön ein kleines Geschenk (z.B. Kinogutschein) überreichen.Ist das steuerrechtlich in Ordnung?
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