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Arbeitslosenversicherung,Mini-Job,16 Stunden

Fall: Arbeitnehmerin arbeitete bisher 20,0 Std. pro Woche. Jetzt will sie die Arbeitszeit auf nur noch 15,0 Std. pro Woche senken.Frage: Wird das noch wie vor Jahren gehandhabt, dass eine Beschäftigung unter 16,0 Stunden in der Woche arbeitslosenver- sicherungsfrei ist? Oder zahlt der AN unabhängig von der wöchentlichen Stundenzahl auf jeden Fall ALV?
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