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Neue Tatsacheq,§ 173 AO,Betriebsprüfung

Sachverhalt:Gaststätte mit geringem Rohaufschlag gegenüber der Richtsatzsammlung. Bescheide sind nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Ansatz Betriebsprüfung für Zeiträume in denen in den Bescheiden kein Vorbehalt der Nachprüfung besteht. Im Rahmen der BP werden keine Kassenfehlbeträge, keine fehlenden Kassenbons etc. festgestellt. Keine formellen oder materiellen Mängel in der Buchhaltung aufgrund der Betriebsprüfung. Frage:Führt eine durch die Betriebsprüfung vorgenommen Kalkulation zu einer neuen Tatsache im Sinne des § 173 AO, obwohl der Aufschlagssatz dem Finanzamt durch die Steuererklärungen bekannt war und keine formellen oder materiellen Fehler in der Buchhaltung feststellbar?
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