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Steuerbegünstigte Zwecke,Fortbildungskosten,Selbstlosigkeit

Unser Mandant, ein Fussball e.V., will sich bei einem Trainer an den Kosten für Fortbildung beteiligen. Der Trainer hat die Fortbildung bereits absolviert und die Rechnungen, die direkt an den Trainer gestellt wurden, selbst bezahlt. Nun will der Verein dem Trainer die Kosten erstatten bzw. einen Teil davon. Der Trainer erhält bereits die Übungsleiterpauschale.Ist das möglich? Oder hat die Kostenerstattung Auswirkung auf die Gemeinnützigkeit?
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