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Bekanntgabe,fehlerhaft

Wir benötigen zur folgenden Fragestellung ein Kurzgutachten. Frage: Gelten die Schenkungsteuerbescheide vom 02.11.2017 und 19.06.2018 als ordnungsgemäß bekanntgegeben? Die Bescheide können per E-Mail nachgereicht werden. Der Schenkungsteuerbescheid vom 02.11.2017 und 19.06.2018 enthält jeweils den Vater als gesetzlichen Vertreter. Die Tochter hatte bereits am 02.11.2017 ihr 20. Lebensjahr vollendet und war somit volljährig. Der Steuerberater wurde als Empfangsberechtiger benannt, leider ist dieser am 16.03.2018 verstorben, somit ist die Zustellung als Empfangsberechtigter im Bescheid vom 19.06.2018 fehlerhaft. Als Inhaltsadressatin wurde die Tochter jedoch in beiden Bescheiden richtig benannt. Sollten noch Angaben fehlen, die zum Sachverhalt beitragen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
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