- Neuordnung von Wohnungsbesitz
- 2022
- 2021
- 2020
- 2019
- Archiv
- Erbschaftsteuer Zuführung in das Stiftungsvermögen
- Betriebsveräußerung, Begünstigung
- Beschäftigung eines kroatischen Staatsbürgers in Deutschland
- Einkünfte aus Hongkong Besteuerung in Deutschland
- Tschechische Renteneinkünfte in Deutschland
- Offenbare Unrichtigkeit
- Feststellung der Liebhaberei
- Umsatzsteuer in Verbindung mit einer KG
- Gewährung Darlehen an Gesellschaft
- qualifizierter Anteilstausch
- Personengesellschaft Gewinnverteilung
- Separate Abschreibung Garagen
- Erhaltungsaufwand als Sonderausgaben bei dauernder Last
- Vorsteuerabzug
- vermögensverwaltende GmbH
- Einräumung Wohnrecht
- gewerbliche Prägung einer KG
- §11 EStG – Umsatzsteuervorauszahlungen Lastschrift
- Share Deals
- Möglichkeit Grundstücksübertragung auf Gesellschafter aus einer GmbH
- Sachentnahmen
- Betriebsübertragung/Frage zur unentgeltlichen Mitarbeit
- Zurechnung Einkünfte bei noch nicht erfülltem Vermächtnis?
- Trainer
- Voller Ansatz von Kosten für ein Arbeitszimmer bei Nutzung durch den angestellten Ehegatten
- Steuerpflicht
- Autoverkauf an ausländischen Diplomaten
- Betriebsprüfung Zeitraum bei Verschmelzung
- Neue Konsignationslagerregelung
- Sonderabschreibungen gem. § 7b EStG und zusätzliche Förderung
- Nießbrauch an einer Wohnung
- Grundstücksveräußerung vor Ablauf Seeling-Frist (zehn Jahre)
- Vorsteueraufteilung
- Umsatzsteuerpflicht als Verfahrensbeistand
- Verkauf von LuF-Flächen
- Verpflegungsmehraufwand
- Verkauf von GmbH-Anteilen
- Wohnungsüberlassung an Arbeitnehmer
- Unternehmensvermögen
- § 138a AO, länderbezogener Bericht
- MVZ in steuerrechtlicher Sichtweise: Einzelpraxis oder Personen- bzw. Kapitalgesellschaft
- Erwerb der Beteiligungen unter Zuführung zur Kapitalrücklage
- Einbau Lüftungsanlage und Klimatisierung in Hotel
- Schadenersatz
- Anrechnung der Gewerbesteuer bei Veräußerung
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen, Vorsteuerabzug
- Nachträgliche Bilanzausbuchung
- Entnahmewert Grundstück
- Brexit
- Organschaft bei Personengesellschaften
- Beschränkte Steuerpflicht
- Notwendiges Betriebsvermögen
- Kürzung Gewerbeertrag weiterhin möglich
- Ausschüttung GmbH
- Steuersatz bei Schätzungen
- Abgabe ESt
- Abhilfe Einspruch
- Ablehnung ADV-Antrag
- Ablehnung Antrag auf Änderung
- Abrechnungsbescheid gem. § 218 Abs. 2 AO
- Anforderung eines Ergänzungsbescheids
- Anforderungen an die elektronische Archivierung
- Angemessenheit einer Vergütung an Vorstandsmitglied eines Vereins
- Antrag auf Änderung eines Bescheides nach FG-Entscheidung
- Arbeitslosenversicherung
- Aufhebung Vorbehalt der Nachprüfung
- Aufrechnungen/Erstattungen
- Bedarfsbewertung / Abgabenordnung
- Bekanntgabe
- Bekanntgabe von einem Prüfungsbericht
- Berichtigung eines Steuerbescheides nach § 129 AO
- Betrieb in Frankfurt (Hessen) - Wohnsitz in Aschaffenburg (Bayern)
- Betriebsaufgabe zum Ende eines Kalenderjahres, Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen im Folgejahr
- Betriebsprüfung
- Betriebsprüfung - Antrag auf Verschiebung
- Betriebsprüfung Besprechung mit Sachgebietsleiter
- Betriebsprüfung Beweismittelanforderung
- Betriebsprüfung einer GmbH u. Co. KG
- Betriebsprüfung – Schätzung
- Bilanzkorrektur
- Einmalzahlung als Entnahme
- Einnahmen Verlosung bei Vereinen
- Einspruch/Zustellungsvollmacht
- Elektronische StE und § 173 AO
- Erhöhter Vertrauensschutz nach Betriebsprüfung
- Erlass eines Steuerbescheides nach vorheriger Aufhebung
- Erweiterung einer Prüfung auf das Jahr 2013
- Fahrtenbuch
- Falscher Erbschaftsteuerbescheid an falschen Adressaten
- Festsetzungsfrist Grundlagenbescheid
- Festsetzungsverjährung bei eingestelltem Steuerstrafverfahren
- Festsetzungsverjährung bei Grundlagenbescheiden
- Festsetzungsverjährung, Feststellungsverjährung
- Feststellung Sonderbetriebsvermögen neue Tatsache nach § 173 AO
- Feststellungserklärung für einen Familienpool (GbR)
- Frage: gemeinnütziger Verein Zweckbetrieb oder wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb?
- Freie Rücklage in gemeinnützigem Verein
- GbR
- Geänderter Einkommensteuerbescheid 2015
- Grobes Verschulden des Steuerpflichtigen
- Grundlagenbescheid
- Haftungsbescheid
- Haftungsschuld
- Kapitalertragsteueranmeldung
- Kassenbuchführung
- Kassenführung Taxiunternehmen
- Klagebegründung
- Kleine Geschenke des Vereins an Spender
- Leichtfertige Steuerverkürzung/Steuerhinterziehung
- Lohnsteuer-Prüfung
- Mitteilungspflichten
- Nacherklärung von Kapitaleinkünften
- Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen § 173 AO
- Nachträgliche Anrechnung Kapitalertragsteuer
- Neue Tatsache
- Neue Tatsache gem. § 173 AO
- Pfändung, §§ 309 ff. und § 75 AO
- Prüfungsanordnung
- Realsplitting
- Rechtsbehelfsverfahren
- Reicht Mahnung für Vollstreckungsvoraussetzungen?
- Rücknahme Einspruch
- rückwirkende Änderung bei Bestandskraft
- Schätzungsbescheid bereits rechtskräftig
- Spende eines Anlagevermögens für Verein
- Splittingtarif bei Alleinstehenden
- Steuererstattung bei Zusammenveranlagung und laufenden Insolvenzverfahren eines Ehegatten
- Steuerhinterziehung nach § 370 AO und Berichtigung nach § 177 AO
- Steuerpflicht bei Wohnsitz im Elsass
- Steuerpflicht von nicht gemeinnützigen Vereinen
- Steuerstrafverfahren
- Stiefsohn als Angehöriger
- Säumniszuschläge
- u.a. § 129 AO / Bilanzkorrektur - fehlerhate Überleitungsrechnung
- Umsatzsteuerjahreserklärung bei steuerfreien Umsätzen
- Umsatzsteuerliche Organschaft - neue Rechtsprechung - gemeinsamer Antrag
- Unrechtmäßige Pfändung als Amtspflichtverletzung
- Veranlagung bei Tod des Ehegatten und Erbverzicht
- Veranlagungsform
- Verbindliche Auskunft zur Umsatzsteuer
- Verein
- Verein
- Verein Auslagenersatz
- Vereinsbesteuerung
- Verjährung bei Selbstanzeige
- Verjährungseintritt bei Vorläufigkeit
- Verrechnung durch das Finanzamt
- Verspätungszuschläge
- Verwendung Einnahmen aus Benefizveranstaltung
- Veräußerungsgewinn/rückwirkendes Ereignis
- Wechsel der Einkunftsart
- Wechselwirkung Besteuerungsverfahren vs. Erhebungsverfahren
- Wegfall von Verlustvorträgen nach Festfestungsverjährung
- Werbemaßnahmen einer gGmbH
- Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Wirksame Selbstanzeige
- Zahlungsverjährung
- Zinsberechnung
- Zinslaufbeginn bei Nebenerwerbslandwirt
- Zurechnung eines Bescheids über den Grundbesitzwert
- Zuwendungen an Vereinsmitglieder eines gemeinnützigen Vereins
- Zwei Betriebsstätten bei selbstständiger Tätigkeit
- § 129 AO
- § 129 AO
- § 129 AO - Übernahmefehler
- § 164 AO/Betriebsprüfung
- § 174 AO
- § 233 a Abs. 1 AO
- § 370 AO
- Änderung bestandskräftiger Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO nach Außenprüfung
- Änderung Bilanzansatz nach Betriebsprüfung
- Änderung der Kapitalkontenentwicklung im Steuerbescheid einer GmbH & Co.KG
- Änderung eines endgültigen Steuerbescheides
- Änderung Einkommensteuerbescheid 2016
- Änderung gesonderte Feststellung gem. § 10b EStG nach § 129 AO
- Änderung Grundsteuerbescheid
- Änderung nach § 129 AO
- Änderung nach § 172 AO
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden
- Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 AO
- Änderungen von Steuerbescheiden
- Änderungsantrag nach einer Einspruchsentscheidung
- Änderungsvorschriften Abgabenordnung
- Änderungsvorschriften AO
Sachverhalt:A und B sind im Jahr 2016 je zu 50 % Eigentümer eines vermieteten Zweifamilienhauses. Beim Finanzamt wird für die A und B Grundstücksgemeinschaft eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgegeben und das Ergebnis aus V+V entsprechend verbescheidet.Mit Wirkung zum 01.01.2017 wird die Grundstücksgemeinschaft aufgelöst. A ist nunmehr alleiniger Eigentümer der Wohnung im EG, B alleiniger Eigentümer der Wohnung im OG. Die Mieter überweisen ihre Mieten seit 01.01.2017 jeweils direkt an A und B. Sämtliche Ausgaben (Werbungskosten) werden für A und B jedoch auch im Jahr 2017 noch über ein gemeinsames Konto bezahlt.A und B reichen deshalb eine gesonderte Feststellungserklärung 2017 beim Finanzamt ein. Diese enthält keinerlei Einnahmen, jedoch Werbungskosten in Höhe von 10.000 €, die zu jeweils 50 % A und B zugeordnet werden. In ihrer Einkommensteuererklärung 2017 erklären A und B jeweils bzgl. ihrer Wohnungen die Mieteinnahmen und machen die AfA als Werbungskosten geltend. Des Weiteren erklären sie jeweils negative Einkünfte aus der „Grundstücksgemeinschaft“ von jeweils –5.000 €.Das zuständige Finanzamt lehnt die Veranlagung der Grundstücksgemeinschaft jedoch mit der Begründung ab, die Grundstücksgemeinschaft würde seit 2017 nicht mehr existieren. Die Werbungskosten seien in den Einkommensteuererklärungen von A und B zu erklären.A und B haben mittlerweile ihre ESt-Bescheide 2017 erhalten, in denen für die Einkünfte aus der Grundstücksgemeinschaft entsprechend der eingereichten Einkommensteuererklärungen 2017 mit jeweils –5.000 € berücksichtigt wurden. Die ESt-Bescheide stehen unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach § 164 Abs. 1 AO.A und B reichen nun geänderte Anlagen V bzgl. ihrer Wohnungen ein, in denen zusätzlich jeweils 5.000 € Werbungskosten erklärt wurden. Das Finanzamt ändert die Einkommensteuerbescheide 2017 entsprechend und berücksichtigt die zusätzlichen Werbungskosten von 5.000 € bei den jeweiligen Wohnungen. Der geänderte Einkommensteuerbescheid enthält jedoch immer noch jeweils negative Einkünfte aus V+V aus der „Grundstücksgemeinschaft“ in Höhe von –5.000 €. Der Vorbehalt der Nachprüfung wurde aufgehoben.Frage:Sind A und B verpflichtet, das Finanzamt auf die doppelte Berücksichtigung der Werbungskosten hinzuweisen?

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