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Änderung,Steuerbescheid,Kapitalkontenentwicklung

Guten Tag, unsere Mandantin, eine GmbH & Co.KG führt für die Kommanditisten drei Kapitalkonten: Kommanditkapital, Verlustverrechnungskonto und Darlehenskonto. Das Darlehenskonto ist laut Vertrag ein Fremdkapitalkonto. Aufgrund fehlerhafter Buchführung (vor unserer Zeit) nahm das Finanzamt immer alle Kapitalkonten in der Gesonderten und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ... zusammen in die Kapitalkontenentwicklung. Aufgrund der hohen Darlehenskonten war die Summe positiv. Es gab somit kein Problem mit § 15a ESTG. Wir führten in den Steuerbilanzen die Werte lt. den Vorjahresbilanzen fort und behandelten das Darlehenskonto als Fremdkapital. So steht es somit auch in der eBilanz. Jetzt erhalten wir geänderte Bescheide ab 2015. Feststellung:
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