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Bilanzberichtigung,§ 4 EStG

Unsere Mandantin hat im Jahr 2007 private bebaute Grundstücke in eine gewerblich geprägte GmbH & Co. KG eingelegt. Die Einlagewerte wurden durch Gutachten nachgewiesen. Im Rahmen einer steuerlichen Außenprüfung für die Jahre 2007 bis 2010 wurden die Einbringungswerte um TEUR 57 nach unten korrigiert. Hierüber wurde Einigung erzielt. Der Vorbehalt der Nachprüfung für die Steuerbescheide 2007–2009 wurde mit Datum vom 24.7.2012 aufgehoben. Zum 31.12.2017 wurden diese Grundstücke aus dem Betriebsvermögen entnommen und in eine entprägte GmbH & Co. KG eingelegt. Hierbei wurde ein Veräußerungsverlust realisiert. Die Entnahmewerte wurden durch Gutachten nachgewiesen und vom Finanzamt auch anerkannt. Allerdings ist das Finanzamt der Auffassung, dass es nicht an die endgültig veranlagten Einbringungswerte der BP gebunden ist, und möchte im Rahmen der Veranlagung 2017 diese aus dem Jahr 2007 um TEUR 342 nach oben anpassen. Aus dieser Anpassung würde sich dann ein Veräußerungsgewinn ergeben. Kann das Finanzamt die Einbringungswerte aus dem Jahr 2007 bei der Veranlagung 2017 korrigieren?
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