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§ 174 I AO,widerstreitende Steuerfestsetzung,Zuständigkeitskollision

A hat zum 1.1.2018 seinen Betriebssitz von B nach C verlegt. Versehentlich wurde der Gewerbesteuermessbetrag bereits für 2017 von C festgesetzt. Der Bescheid ist nicht unter § 164 AO ergangen. B möchte nach einer entsprechenden Klarstellung den Gewerbesteuermessbetrag für 2017 ebenfalls festsetzen, was auch richtig ist. Kann der Bescheid der Gemeinde C nach § 174 AO geändert werden? 
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