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Teilabhilfebescheid,§ 365 Abs. 3 AO

Für unseren Mandanten haben wir gegen einen ESt-Bescheid Einspruch eingelegt und die Berücksichtigung von 500,00 € Sonderausgaben beantragt.Das Finanzamt berücksichtigt im Änderungsbescheid 400,00 € Sonderausgaben und sieht den Einspruch als erledigt an. Weiterhin ist das FA der Auffassung, dass ein erneuter Einspruch gegen den Änderungsbescheid erforderlich ist, um die weiteren 100,00 € Sonderausgaben zu „erhalten“.Unseres Erachtens ist der ursprüngliche Einspruch gegen den „Ursprungsbescheid“ noch offen, da – entgegen der verbalen Äußerung – dem Einspruch nicht vollumfänglich abgeholfen wurde und auch keine Einspruchentscheidung erfolgt ist.Welcher Rechtsauffassung ist zu folgen?
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