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gesonderte und einheitliche Feststellung,fehlerhafte Verteilung

In der Feststellungserklärung 2017 (G und E) wurde von uns die Gesellschafterin A als Erbin des B angesetzt.Das Finanzamt hat beim Erlassen des Bescheides 2017 (unter VdN) aber nicht die A, sondern die Frau des verstorbenen B (weiterhin als C bezeichnet) als Gesellschafterin angesetzt, da das FA sich beim ErbSt-Finanzamt die Info geholt hat, dass C Erbin wäre.Anschließend wurde der VdN aufgehoben und der Bescheid rechtskräftig.Beim Erlass des Bescheides 2018 hat das FA nun die (richtige) Erkenntnis, dass nicht C, sondern A Gesellschafterin ist, da mittlerweile eine andere Mitteilung vom ErbSt-FA vorliegt.Laut Aussage des Finanzamtes ist aber eine Änderung weder nach § 129 AO möglich, da hier der Sachverhalt im Vorjahr aufgegriffen wurde und somit kein Übertragungsfehler vorliegt, noch würde eine neue Tatsache für den Bescheid 2017 vorliegen ...Meine Frage: Kann ich den rechtskräftigen Bescheid 2017 nun noch ändern und die A als Gesellschafterin in den Bescheid aufnehmen lassen?
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