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Verfahrensrecht,Haftungstatbestand,Nachgereichte Steuererklärungen

Eine Mandantin von mir ist Alleingesellschafterin einer GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft musste im September 2018 Insolvenz anmelden. Im März 2019 wurde der Insolvenzantrag mangels Masse abgewiesen. Das Finanzamt hat wg. nicht mehr eingereichter Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Jahreserklärungen Schätzbescheide erlassen und meine Mandantin dafür mit Haftungsbescheid in Anspruch genommen. Argument dafür war in erster Linie die Verletzung der Mitwirkungspflicht wg. nicht eingereichter Anmeldungen und Erklärungen. Die Mandantin hat mir inzwischen den Auftrag erteilt, die fehlenden Meldungen und Erklärungen zu erstellen. Damit dürfte die Verletzung der Mitwirkungspflicht nicht mehr als Argument für die Haftung gelten. Auch nach Erstellung der Anmeldungen und Erklärungen werden Umsatzsteuerschulden in fünfstelliger Höhe verbleiben. Ist das Finanzamt dann noch berechtigt, meine Mandantin dafür in Haftung zu nehmen?
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