Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 351 II AO,Einspruchsbefugnis

Abgabenordnung – einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung – Verhältnis Grundlagenbescheid/Folgebescheid bei vermögensverwaltender GmbH & Co. KGSachverhalt:Eine vermögensverwaltende GmbH & Co. KG (gewerblich entprägt gem. § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG) hat steuerlich Einkünfte aus Kapitalvermögen aus der Ausreichung von partiarischen Darlehen, die der Abgeltungsteuer unterliegen. Werbungskosten sind steuerlich nicht abzugsfähig gem. § 20 Abs. 9 EStG.Im Gesellschaftsvertrag der KG ist geregelt, dass die Komplementär-GmbH für Übernahme der Geschäftsführung sowie der Haftungsbegrenzung eine Vergütung von EUR 2.500,00 erhält.Dieser Betrag wurde von der KG an die Komplementär-GmbH auch bezahlt.In der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 2016 der KG wurden diese EUR 2.500,00 auch als Einkünfte aus Gewerbebetrieb für die GmbH erfasst.Da bei der GmbH im Jahr 2016 erstmalig die Kleinunternehmergrenze für die Umsatzsteuer überschritten war, wurde vom Zahlungseingang in Höhe von EUR 2.500,00 ein Betrag von EUR 2.100,84 als Erlös gebucht und der Restbetrag von EUR 399,16 als Umsatzsteuer. Die Gewinnauswirkung betrug bei der Komplementär-GmbH aufgrund des Überschreitens der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung also EUR 2.100,84 und nicht EUR 2.500,00.Seitens des FA wurde im Körperschaftsteuerbescheid 2016 der GmbH der Betrag von EUR 2.500,00 berücksichtigt. Den eingelegten Einspruch gegen diesen Bescheid will das FA mit der allgemeinen Begründung ablehnen, „dass der Einspruch Besteuerungsgrundlagen betrifft, die in einem gesonderten Bescheid verbindlich festgestellt wurden (Grundlagenbescheid). In dem angefochtenen Bescheid (Folgebescheid) sei dieser Betrag lediglich übertragen worden.“Frage:Ist diese Begründung der Finanzverwaltung im vorliegenden Fall stichhaltig?Gibt es Möglichkeiten, dagegen vorzugehen?Zusatzinformation: 1) Der Grundlagenbescheid der KG ist endgültig.2) Die KG ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen