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§ 10b Abs. 1 Satz 9 und 10 EStG,§ 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO,§ 129 AO

Sehr geehrte Damen und Herren, es geht um die mögliche Änderung von Feststellungsbescheiden zum Spendenvortrag gem. § 10b Abs. 1 EStG. Der erste Feststellungsbescheid für 2015 vom 08.11.2017 enthielt richtigerweise einen Spendenvortrag von 5.000€. Dieser Bescheid ist in Ordnung und nicht zu beanstanden. Der Bescheid wurde vom Finanzamt Hamburg- Eimsbüttel erlassen. Mit dem Feststellungsbescheid 2016 zum Einkommensteuerbescheid 2016 vom 14.05.2018 wurden nun nur die neuen Spenden im Vortrag ausgewiesen iHv 1.050€. Dieser Bescheid wurde vom Finanzamt Hamburg- Am Tierpark erlassen und unter einer neuen Steuernummer, da die Steuerpflichtigen den Wohnsitz gewechselt haben. In dem Feststellungsbescheid 2016 fehlte der Vortrag aus 2015 iHv 5.000€. Im Feststellungsbescheid für 2017 vom 23.01.2019 zum Einkommensteuerbescheid 2017 wurden nun wiederum nur die Angaben aus 2016 und 2017 berücksichtigt. Es fehlen daher der Spendenvortrag aus 2015. Gibt es eine Änderungsmöglichkeit gem. § 129AO, aufgrund des Finanzamtswechsels und Übernahmefehlers von einem Finanzamt zum anderen Finanzamt aus der Steuerakte? Gibt es evtl. noch andere zutreffende Änderungsvorschriften für die erlassenen Bescheide?
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