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Umsatzsteuer,Steuersatz,PV-Anlage

Sehr geehrte Damen und Herren, Bauunternehmen A erbringt für Kunden B folgende Leistung: Einbau eines Mastfußes für eine Solaranlage incl. Erdarbeiten ( Kabelgraben ) und Fundament für den Mastfuß. Weitere Arbeiten werden für den Kunden B nicht ausgeführt, die PV-Anlage incl. der dazugehörigen Komponeten wird von einem Elektrounternehmen installiert. Handelt es sich bei dem Mastfuß um eine wesentliche Komponete und unterliegt somit die Leistung des Bauunternehmens dem 0%-Steuersatz ? Danke
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