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Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 Nr. 4 UStG,Installationsleistung vs. Wartungsleistung

Unser Mandant installiert Photovoltaikanlagen und hat bei einem Kunden eine PV-Anlage installiert, in Betrieb genommen und diese zutreffend, da alle Voraussetzungen vorgelegen haben, mit dem Nullsteuersatz in Rechnung gestellt. Nun musste die Anlage bzw. das Zähler-Messkonzept im Nachhinein umgebaut werden und erneut in Betrieb genommen werden. Dabei wurden keine Teile verbaut, es sind nur Lohnkosten angefallen. Frage: Sind diese nachträglichen Lohnkosten ebenso mit dem Nullsteuersatz abzurechnen? Alternative: Wir verhält es sich, falls die Anlage erst nach dem Umbau in Betrieb genommen wurde und vorher noch nicht gelaufen ist?
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