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Betrieb eines Kiosks in einer Schule,Speisenlieferungen an die Schüler,Bereitstellung der Mensa durch die Schule

Ich habe zwei Fragen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Schulkiosks und gleichzeitigen Essenlieferungen an die Schule/Schüler. Mein Mandant betreibt in einer Schule einen Schulkiosk und verkauft dort belegte Brötchen, Kuchen, Schokoriegel, Getränke etc. an Schüler. Er stellt für den Betrieb vor Ort eigenes Personal zur Verfügung. Für den Betrieb des Kiosk zahlt mein Mandant eine Miete an die Stadtverwaltung. Bei dem Kiosk handelt es sich um einen reinen Verkaufstresen ohne Sitzgelegenheiten. Es sind auch keine Verzehrmöglichkeiten im Stehen gegeben. Allerdings grenzt an den Kiosk gleich die Schulmensa, in der Sitzgelegenheiten vorhanden sind. Dabei handelt es sich aber um Sitzgelegenheiten der Schule, die nicht von meinem Mandanten zur Verfügung gestellt werden, oder gereinigt werden. Hier stellt sich jetzt die Frage, wie es sich mit der Aufhebung des ermäßigten Steuersatzes für Restaurantumsätze ab 01.01.2024 verhält. Hier gibt es keine Erfahrungswerte, da der Kiosk erst im Zeitraum der ermäßigten Besteuerung der Restaurantumsätze eröffnet wurde. Meines Erachtens sind die Verkaufsgüter wie Brötchen, Kuchen, Süßigkeiten ab 01.01.2024 weiterhin mit 7% zu versteuern und Getränke mit 19%. Fraglich ist nur, ob die angrenzenden Mensa-Sitzgelegenheiten für die Versteuerung mit 7% schädlich sein könnten. Ein zweites Problem besteht darin, dass mein Mandant gleichzeitig auch gekochtes Mittagessen an die entsprechende Schule, sowie an weitere Schulen liefert. Hier gibt es ein Bezahlsystem, mit dem der Schüler sein Essen mit einer vorher aufgeladenen Guthabenkarte bezahlt. Die Besteuerung erfolgt bisher mit 7%. In der besagten Schule, in der sich auch der Kiosk befindet, erfolgt die Essensausgabe allerdings durch das Personal des Schulkiosks. (Personal meines Mandanten) Der Kiosk wird für die Zeit der Essensausgabe geschlossen und das Personal wechselt den Standort in die Schul-Mensa. Zum Essen stehen den Schülern die Sitzgelegenheiten der schuleigenen Mensa zur Verfügung. Mir stellt sich die Frage, ob dieser Verkauf des Essens ab 2024 weiterhin mit 7% zu versteuern ist oder ist die Ausgabe des Essens durch eigenes Personal oder die Sitzgelegenheit der Schule für die 7% schädlich? In den anderen Schulen ist Personal der Schule bzw. städtische Angestellte für die Essensausgabe zuständig.
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