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Kurzfristige Vermietung von Schlafstrandkörben,Ermäßigter Steuersatz § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG

Sachverhalt: Mein Mandant H vermietet Schlafstrandkörbe an private Kunden. Die Kunden können eine Nacht buchen, um in diesen Strandkörben direkt am Strand zu übernachten. Bisher wurden die daraus generierten Umsätze mit 19% versteuert. Fragen: 1. Erfasst die umsatzsteuerliche Definition von „Wohn- und Schlafräumen“ (vgl. § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG) auch die Schlafstrandkörbe? 2. Ist unter Berücksichtigung des neuen BMF-Schreibens vom 06.10.2023 zum ermäßigten Steuersatz eine Versteuerung der Umsätze mit 7% möglich?
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