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Nullsteuersatz,Vorunternehmer Photovoltaik,§ 12 Abs. 3 UStG

Greift der 0 Steuersatz für Photovoltaikanlagen für die in 2023 erfolgte Leistung die ein Elektroinstallationsbetrieb einem anderen Elektroinstallationsbetrieb für die Unterkonstruktion der Modulbefestigung berechnet.
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