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Oktoberfest,Steuersatz

Ein selbständiger Einzelunternehmer (Schausteller, Event-Gastro) bietet über einem Schützenverein ein Oktoberfest an. Auf dem Oktoberfest spielen abwechselnd zwei Blasorchester (Dauer ca. 3 Stunden), anschließend hat ein DJ übernommen. Auf dem Fest wurde ein Fassbier vom Stadt-Bürgermeister (mit dem Ortsbürgermeister zusammen) angestochen. (zur Unterhaltung) Hierzu wurden Eintrittskarten verkauft. 1. Ticket - Eintritt plus Oktoberfestessen (nur Essen, ohne Getränke) 2. Ticket – Eintritt ohne Essen Frage: Unterliegt dieses Entgelt dem Regelsteuersatz von 19% oder könnte bei den oben aufgeführten Leistungen der ermäßigte Steuersatz (§ 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe a UstG bzw. § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchstabe d UstG) greifen?
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