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Musiker,§ 12 UStG,Weiterleitung des Ertrags

Mandant ist hauptberuflich angestellter Berufsmusiker und spielt nebenberuflich mit zwei weiteren Musikern als Band auf privaten Veranstaltungen (Hochzeiten/Geburtstage). Die Musiker haben sich nicht als GbR zusammengeschlossen. Ein Bandmitglied schreibt die Rechnung an den Auftraggeber Die übrigen Bandmitglieder erhalten Gutschriften von dem Mitglied, dass die Rechnung an den Auftraggeber stellt, oder schreiben Rechnungen an dieses Bandmitglied. Keiner der drei ist Kleinunternehmer. Frage: 1) Wie hoch ist der USt Satz, den der Musiker an den Auftraggeber in Rechnung stellt? 2) Wie hoch ist der USt Satz der Musiker untereinander?
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