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Verein,wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb,Zweckbetrieb

Bezüglich unseres Mandanten, eines Schützenvereins, habe ich Unsicherheiten im Bereich des Zweckbetriebs. Im Dezember 2022 hat der Verein eine Weihnachtsfeier mit Versteigerung durchgeführt. Diese Weihnachtsfeier gehört meines Erachtens zum Zweckbetrieb. Die Einnahmen aus dieser Versteigerung würden somit der Umsatzsteuer zu 7 % unterliegen. Bin ich da mit meiner Annahme richtig? Folglich ergibt sich für mich diese weitere Frage: Der Schützenverein hat seine Schießstände erneuert bzw. erweitert. Ich gehe davon aus, dass diese Kosten ebenso zum Zweckbetrieb gehören. Kann der Verein aus diesen Kosten die Vorsteuer geltend machen?
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