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PV-Anlage,Betriebsbereitschaft,Nullsteuersatz

Im Zusammenhang mit den Pachtverträgen haben sich nun noch mal zwei Fallkonstellationen herauskristallisiert: Grundsachverhalt: GmbH verpachtet die PV Anlage an den Betreiber (Begünstigungen für 0% USt wären alle erfüllt). Das Eigentum geht automatisch nach 20 Jahren Laufzeit auf den Betreiber über. Variante 1) die Anlage wurde vor dem 01.01.2023 installiert, abgenommen und beim Energieversorger angemeldet. Die Verpachtung beginnt ebenfalls vor dem 01.01.2023, damals zum Regelsteuersatz. Muss der Pachtvertrag nun auf 0% USt geändert werden? Variante2) die Anlage wurde vor dem 01.01.2023 installiert und abgenommen. Da es sich beim Gebäude um einen Neubau handelt, wird die Anlage erst nach kompletter Gebäudeabnahme (nämlich mit Einzug der Bewohner) beim Energieversorger angemeldet. Dies ist nach dem 01.01.2023 (vermutlich im Oktober 2023). Erst dann beginnt auch der Pachtvertrag zu laufen. Unterliegt nun die Pacht dem Regelsteuersatz oder dem 0% igen Steuersatz? Falls erforderlich ,kann der Vertrag hierzu eingereicht werden. Danke
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