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Umsatzsteuer,Steuersatz,Wärmelieferung

Ein Mandant hat als Einzelunternehmer eine Firma gegründet, in der er Wärmelieferungen an zwei externe Haushalte und an sich selbst liefert. Es handelt sich um eine Holzpelletheizung. Uns stellt sich nun die Frage, ob diese Wärmelieferungen an die zwei Externen und an den Mandanten selbst mit 19 % oder ab 1.10.2022 mit 7 % Umsatzsteuer abzurechnen sind.
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