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Nullsteuersatz,§ 12 Abs. 3 UStG n.F.,Aufbau Hebebühne als Nebenleistung

Beim Musterkunden funktioniert ein Wechselrichter nicht mehr. Vom Elektriker/Solateur wird festgestellt, dass auf dem Dach bei den Solarmodulen ein Defekt vorliegen muss. Um den Fehler zu finden, muss eine Hebebühne zur Demontage der betroffenen Module genutzt werden. Als Ursache wird ein durch Tierverbiss zerstörter Stecker entdeckt, welcher erneuert wird. Nach Wiedermontage der Module wird die PV-Anlage wieder in Betrieb genommen. Kann der Elektriker/Solateur die Hebebühne, die benötigten Ersatzteile (Stecker) und die Arbeitsleistung mit dem Nullstundensatz berechnen?
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