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Photovoltaikanlage,JStG 2022,Nullsteuersatz u. Regelsteuersatz

Mein Mandant ist Bauträger. Der Verkauf der Häuser unterliegt § 4 Nr. 9a UStG und ist somit umsatzsteuerfrei. Derzeit wird ein Einfamilienhaus mit PV-Anlage gebaut. Die PV-Anlage wird unter 30 kWp haben. Abschn. 12.18 (1) UStAE stellt klar, dass die Lieferung von PV-Anlagen durch Bauträger ebenfalls dem Nullsteuersatz unterliegt. Was ist jedoch mit der Eingangsleistung beim Bauträger, also der Lieferung und Installation der Anlage durch den Elektriker, Rechnungsstellung an den Bauträger? Unterliegt das auch dem Nullsteuersatz? Wenn nein, hat der Bauträger aus der Eingangsleistung einen Vorsteuerabzug?
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