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Photovoltaikanlage,JStG 2022,Nullsteuersatz,PV-Betreiber als Mieter gemischt genutzter Halle

Mein Mandant, eine Elektro-Anlagen GmbH, liefert an einen Kunden, einen e.V. (Förderung der Jugendhilfe) eine Photovoltaikanlage. Die PV-Anlage wird auf dem Dach einer Lagerhalle installiert, die X (Einzelunternehmen, Besitzunternehmen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) gehört. X hat 345 qm dieser Halle an die X-GmbH vermietet und 580 qm an den e.V. Der e.V. ist Betreiber der PV-Anlage, die auf dem Dach der von ihm teilweise gemieteten Lagerhalle installiert werden soll. Frage: Ist in diesem Fall von meinem Mandanten eine Rechnung mit Nullsteuersatz auszustellen, oder unterliegt die Lieferung und Installation der PV-Anlage an den e.V. dem Regelsteuersatz von 19 %? Treffen die Belegenheitsvoraussetzungen in diesem Fall teilweise zu (insoweit die Halle an die GmbH vermietet wird, nicht), und führt das teilweise Nichtzutreffen zum Ausschluss der Anwendung des Nullsteuersatzes? Ist es ein Problem, dass die Halle nicht dem Betreiber der PV-Anlage gehört?
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