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Werklieferung,PV-Anlage,Nullsteuersatz

Die PV-Anlage wurde im Sep. 2022 in Betrieb genommen. Da der Speicher Lieferzeit hat, kann dieser nun eingebaut werden (also April 2023). Der Kunde bzw. sein Steuerberater sind nun der Meinung, dass er, da die Anlage nicht fertiggestellt wurde, für die gesamte Anlage 0 % MwSt. bezahlen muss. Welcher Steuersatz: Anlage 19 %, Speicher 0 % oder doch alles 0 %? Der StB vom Kunden schreibt: „Nach unserem Kenntnisstand hat Herr S Sie damit beauftragt, die PV-Anlage inklusive der Installation der Batterie zu liefern. Die Werklieferung ist u.E. erst erbracht, wenn die gesamte Verfügungsmacht durch den Kunden erlangt wurde. Die Werklieferung umfasst im vorliegenden Fall die Lieferung der PV-Anlage inklusive Batterie. Die Gesamtleistung wird erst im Jahr 2023 vollständig erbracht. Abgrenzbare Teilleistungen mit gesonderter Abnahme sind nach unserem Kenntnisstand nicht vereinbart.“ Ist das so korrekt?
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