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Umsatzsteuer,Steuersatz,Gutschein

Mandant betreibt ein Kaffeefachgeschäft. Hier werden Kaffeebohnen und Tee verkauft. Ferner werden Getränke, wie Kaffee und Tee, und Kuchen zum Verspeisen vor Ort angeboten. Sobald der Kunde mehr als 1 kg Kaffee kauft, erhält er einen Gutschein für ein Getränk seiner Wahl. Der Gutschein kann nicht mit Kaffeebohnen verrechnet werden. In der elektronischen Kasse wird der Gutschein als Ausgabe erfasst. Welcher Steuersatz ist zu berücksichtigen, 7 % oder 19 %?
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