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Umsatzsteuer,Steuersatz,Tatsächliche Verständigung

Wir haben einen Mandanten, der stellt Leinsamenöl her, welches für den Menschen zum Verzehr geeignet ist – Lebensmittelqualität. In der letzten Betriebsprüfung gab es eine tatsächliche Verständigung, da es Lebensmittelqualität ist und daher 7 % USt abgerechnet werden. Da der Mandant das nun in 5-l-Gebinden verkauft und eine neue Zollauskunft angefragt hat, wurde diese mit 19 % USt ausgestellt. Hintergrund ist hier, dass auf dem 5-l-Kanister eine Marke genannt ist, die für den Tierbedarf genutzt wird. Von daher stellen sich folgende Fragen: a) Hat eine tatsächliche Verständigung Folge- bzw. Zukunftswirkung? b) Ist die Verwendung zu Tierzwecken – obwohl es in der Herstellung Lebensmittel sind – schädlich? Es gibt ein Fass, und je nach Gebrauch wird abgefüllt. Die Konkurrenz verkauft alles unter 7 % USt, daher ist die Frage der Vorgehensweise bzw. der Behandlung sehr wichtig. Es müsste ggf. dann auch eine neue Zollauskunft angefordert werden.
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