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Umsatzsteuer,Steuersatz,Reitturnier

Ein Mandant veranstaltet Reitturniere für amerikanische Reitpferde (sog. Quarter-Horses), bei denen die Teilnehmer verschiedene Entgelte entrichten. Fraglich ist die Anwendung des korrekten Umsatzsteuersatzes! Die verschiedenen Entgelte beinhalten die Teilnahme an einer oder mehreren Prüfungen, die Unterbringung des Pferdes während der Dauer der Veranstaltung sowie die Finanzierung der Organisation sowie der Meldestelle (Office-Fee sowie Steward-Fee). Gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz für die Leistungen, die unmittelbar der Vatertierhaltung, der Förderung der Tierzucht, der künstlichen Tierbesamung oder der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen. Aus dem UStAE ergibt sich: 12.3. Vatertierhaltung, Förderung der Tierzucht usw. (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG) (5) Entgelte für Leistungen, die unmittelbar der Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht und in der Milchwirtschaft dienen, sind insbesondere: ... 5. Entgelte für Leistungsprüfungen bei Pferden, z. B. Nenn- und Startgelder bei Pferdeleistungsschauen (Turnieren) oder Rennen; Ist daraus zu folgern, dass alle Entgelte dem ermäßigten Steuersatz unterliegen?
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